Allgemeine Geschäftsbedingungen Andy Mediatainment e.K.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen der Firma Andy Mediatainment e.K.

Stand : 01.02.2014

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Kauf- und Werkvertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Andy Mediatainment e.K. Inderlenne5, 57392 Schmallenberg mit Unternehmen gemäß § 14 BGB (sog. B2B Kunden, nachfolgend „Kunde“), in welchen wir Verkäufer oder Werkunternehmer sind.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen durch den Kunden gelten als verbindliches Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns annehmen.

2.2 Der Kunde hat die Beschreibungen unserer Leistungen sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir Annahmen getroffen haben, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen unsere Annahmen nicht zu, wird uns der Kunde davon unterrichten, damit wir unsere Darstellung korrigieren können..

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch schriftliche oder mündliche Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.


4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet

der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

5.6 Vertraglich avisierte Leistungs- und Liefertermine dürfen um bis zu fünf Werktage überschritten werden

5.7 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Kunden, ist für die Bewertung der Einhaltung von Lieferterminen der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffer 3.2 maßgeblich.

5.8 Sollte Ware, die wir selbst von Lieferanten beziehen, temporär nicht lieferbar sein, verlängert sich der Liefertermin bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von fünf Werktagen. Stellen wir die Ware selbst her, gilt diese Regelung bei der Lieferung von Warenbestandteilen durch Lieferanten entsprechend.

5.9 Sollte sich der Liefertermin gemäß Ziffer 5.8 um mehr als einen Monat verlängern, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 4 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

6.5 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Vertrag vor

6.6 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl in Höhe des Neuwerts der Vorbehaltsware zu versichern. Wird die Vorbehaltsware durch Dritte gepfändet, ist der Kunde dazu verpflichtet, unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns schriftlich von der Pfändung zu informieren

6.7 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Ware. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die Vorbehaltsware

6.8 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät; in diesem Fall können wir vom Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung benötigen.

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung von Forderungen

7.1 Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn sich dieses aus demselben Vertragsverhältnis ergibt. Ansprüche des Kunden gegen uns können nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden. § 354 a HGB bleibt unberührt.

8. Haftung

8.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Höhere Gewalt

9.1 Sofern und soweit eine Pflichtverletzung aus dem Vertrag auf höhere Gewalt (z.B.
Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag,Virus-Pandemie) zurückzuführen ist,
sind Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz ausgeschlossen. Die Rechte der
Vertragsparteien bestimmen sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere über die Unmöglichkeit und die Störung der Geschäftsgrundlage

10. Erfüllungsort

10.1 Erfüllungsort unserer Leistungspflichten ist der Sitz unseres Unternehmens in 57392 Schmallenberg

10.2 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware mit deren Übergabe an den Spediteur, den
Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf
den Kunden über. Dies gilt auch, wenn wir die Ware mit eigenen Fahrzeugen versenden,
ebenso bei Versendung innerhalb des gleichen Ortes. Die Verpackung der Ware unterliegt
unserem pflichtgemäßen Ermessen. Versendungs- und Verpackungskosten sind durch den
Kunden zu tragen

10.3 Teilleistungen sind unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden zulässig.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

11.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

11.3 Gerichtsstand ist, sofern eine Vereinbarung über den Gerichtsstand gesetzlich zulässig ist, 57392
Schmallenberg, Deutschland. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche
Gerichtsstände bleiben unberührt.